Eine eigene Photovoltaikanlage erzeugt zuverlässig Strom - auch zu Zeiten, in denen der priorisierte Eigenverbrauch nicht stattfinden kann. Beispielsweis dann, wenn am Wochenende der Betrieb nicht produziert, an Feiertagen oder in den Nebenzeiten frühmorgens oder am frühen Abend im Sommer. Der Gesetzgeber schreibt bei Anlagen ab 100 kWp Leistung die sog. verpflichtende Direktvermarktung vor, also den Verkauf des Stroms an den Großhandelsmärkten. Das machen Sie nicht selbst, sondern ein akkreditierter Energiehändler. Wir übernehmen das für Sie in Zusammenarbeit mit unserem Partner Interconnector, eine Tochtergesellschaft der EnBW AG. Erfahren Sie hier mehr.
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Während Betreiber kleinerer Photovoltaik-Anlagen bis 100 kWp Anlagenleistung ihren erzeugten (überschüssigen) Strom zu festen Konditionen in das öffentliche Stromnetz einspeisen können, sind Anlagenbetreiber ab der Grenze von 100 kWp Leistung (bis 750 kWp; hier beginnt die Ausschreibungspflicht über die Bundesnetzagentur) verpflichtet, einzuspeisende Strommengen über die sog. Direktvermarktung an der Strombörse zu verkaufen. Das geschieht operativ über einen an der Strombörse akkreditierten Energiehändler - in unserem Fall die Interconnector / EnBW. Das gemeinsame Angebot stellen wir Ihnen hier unter der Marke direkt strom vor.
Mit welchen Erlösen können Sie rechnen ?
Der Erlös berechnet sich aus dem Verkaufspreis des eingespeisten Stroms an der Strombörse (Spotmarkt) und einem Zuschlag aus dem EEG-Konto, der sogenannten Marktprämie. Dieser Zuschlag gleicht die Schwankungen an der Strombörse zu Gunsten des Anlagenbetreibers aus.
Hier können Sie den Erlösrechner starten
Was kostet die Direktvermarktung ?
Für die Durchführung und Abrechnung der Direktvermarktung wird ein monatliches Service-Entgelt berechnet. Dieses Entgelt fällt unabhängig von der Höhe der Erlöse aus der Direktvermarktung an.
Wir informieren Sie gerne über die genauen Regularien sowie die Chancen und Kosten der Direktvermarktung für Ihre Photovoltaikanlage.